Anforderung von Sekundärtransporten
Der Rettungshubschrauber Christoph 9 wird nicht nur tätig, wenn Patienten akut zuhause oder an der Arbeitsstelle lebensbedrohlich erkrankt sind. Auch sekundär, wenn ein Patient bereits im Krankenhaus behandelt wird, kann eine schnelle Verlegung in ein Zentrumskrankenhaus erforderlich sein, um schwerwiegende körperliche Schäden zu vermeiden oder das Leben des Patienten zu retten. Ärztinnen und Ärzte, die einen Patienten mit dem Rettungshubschrauber verlegen möchten, finden HIER das Formular, welche Angaben vom Arzt des Hubschraubers benötigt werden, um dem Patienten schnellstmöglich die beste Hilfe zukommen zu lassen. Bitte laden Sie HIER das Formular herunter.
Eine Aufgabe der Luftrettung ist auch der Transport von bereits im Krankenhaus versorgten Patienten in eine andere Behandlungseinrichtung. Während bei dringenden Transporten ein Rettungshubschrauber eingesetzt wird, entscheidet sich die Leitstelle bei disponiblen Transporten oder bei Patienten, die eines umfangreichen medizinisch-technischem Equipments bedürfen eher für einen Intensivtransporthubschrauber. Die gesetzlichen Grundlagen sind im Luftrettungserlass Nordrhein-Westfalen geregelt.